Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma Blumen Komander
-nachstehend Dienstleister genannt –
mit seinem Vertragspartner
– nachstehend Auftraggeber –
genannt.

1.2
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen,
die vom Dienstleister vorgenommen wurden,
werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben.
Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Der Auftraggeber muss den Widerspruch
innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der
Änderungen an den Dienstleister absenden.

2. Vertragsgegenstand
2.1
Die Vertragsparteien vereinbaren die
Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung.
Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht
gewollt und wird nicht begründet.

2.2
Für die Abgaben der Sozialversicherung oder
steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst
Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen
Verpflichtungen frei.

2.3
Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere
Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch
die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags
oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder
per E-Mail zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue
Aufgabenbezeichnung ist im
Dienstleistungsvertrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und
individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden.
Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Wochen zum
Monatsende vereinbart.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist
nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der
Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten
Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

4.4
Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der
geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese
findet ihre gesetzliche Grundlage in den
Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

4.5
Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungs
stellung ohne jeden Abzug fällig. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht dem
Dienstleister ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über
dem Referenzzinssatz der Europäischen
Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-
Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens bleibt unberührt.

4.6
Barauslagen und besondere Kosten, die dem
Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers entstehen, werden zum
Selbstkostenpreis berechnet.

4.7
Sämtliche Leistungen des Dienstleisters
verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 %.

5. Leistungsumfang
5.1
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen
umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom
Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2
Der Dienstleister wird den Auftraggeber in
periodischen Abständen über das Ergebnis seiner
Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3
Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete
Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich
darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4
Der Dienstleister stellt die zur
Leistungserbringung erforderlichen
Gerätschaften und das nötige
Personal, sofern der Auftraggeber nicht über
entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten
verfügt.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und
Gewissen den Vertragspartner bei der
Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch
Überlassen von Informationen, Auskünften
oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen
reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für
beide Parteien zu gewährleisten.

6. Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der
Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach
deren Beendigung, über alle Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers
Stillschweigen zu bewahren.

7. Haftung

7.1
Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes
oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für
Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister
ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch
für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern
haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

7.2
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1)
erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung
und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung
wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

8.1
Für die Geschäftsverbindung zwischen den
Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für
Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

8.3
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Leistungen und Auseinandersetzungen ist:
ausschließlich der Sitz des Dienstleisters

9. Sonstige Bestimmungen

Der Dienstleister ist nicht berechtigt,
seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb
einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil
aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame
Bestimmung soll von den Parteien durch
eine Regelung ersetzt werden, die
den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und die den
übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwider läuft.

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